Ist Ihre Website barrierefrei?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Sie jetzt wissen müssen
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen und Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre Webseiten und digitalen Dienste barrierefrei zu gestalten.
Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen und Ihre Website?
Es geht um mehr als nur rechtliche Anforderungen: Es geht darum, Ihre Zielgruppe zu erweitern, Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und gesellschaftliche Verantwortung zu zeigen.
Sie haben Fragen zu dem Thema?
Anna-Lena hilft Ihnen gerne weiter!
Anna-Lena Rosellen
Kreativdirektorin
E-Mail: anna-lena.rosellen@illusion-factory.de
Telefon: 02247 30201-22

Tipp für betroffene Unternehmen
Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Optimierung Ihrer Website. Der Weg zur Barrierefreiheit erfordert Zeit, insbesondere wenn Ihre Website komplex aufgebaut ist.
Ein klarer Umsetzungsplan spart Ressourcen und vermeidet rechtliche Risiken!
Was bedeutet das konkret für Websites?
Webseiten, Apps und andere digitale Anwendungen müssen bis zum 28. Juni 2025 den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen. Dies umfasst technische und gestalterische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Verbesserung der Bedienbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Motorik, die Bereitstellung von Textalternativen für audiovisuelle Inhalte sowie die Verwendung barrierefreier Formularfelder. Damit wird nicht nur die Inklusion gefördert, sondern auch die Nutzerfreundlichkeit insgesamt gesteigert.
Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang:
- Inhalte, die für Bildschirmlesegeräte optimiert sind.
- Klare Navigation und Struktur.
- Alternativtexte für Bilder und visuelle Inhalte.
- Kontraste, die auch bei eingeschränktem Sehvermögen gut lesbar sind.
Ist Ihre Website betroffen?
Nach aktuellem Stand (Januar 2025) betrifft das Gesetz alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in den folgenden Bereichen anbieten:
- E-Commerce: Online-Shops und Plattformen.
- Finanzdienstleistungen: Banken und Versicherungen.
- Transport und Verkehr: Fahrkartenautomaten, Fahrpläne und Ticketbuchungssysteme.
- Öffentliche Dienstleistungen: Digitale Behördenportale.
Wir analysieren Ihre Website umfassend auf Barrierefreiheit!

Ihr Wettbewerbsvorteil 2025: Barrierefreiheit!
Das BFSG bietet Unternehmen die Chance, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch neue Zielgruppen zu erschließen und ihr Markenimage zu verbessern. Barrierefreiheit steigert die Nutzerfreundlichkeit für alle und zeigt gesellschaftliche Verantwortung. Machen Sie den ersten Schritt zu einer barrierefreien Website und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Website den Anforderungen des BFSG entsprechend zu optimieren.
Sie haben Fragen zu dem Thema?
Anna-Lena hilft Ihnen gerne weiter!
Anna-Lena Rosellen
Kreativdirektorin
E-Mail: anna-lena.rosellen@illusion-factory.de
Telefon: 02247 30201-22