Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV)

Gesetzeskonforme Verarbeitung von personenbezogener Daten

Die DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) ist ein umfangreiches Gebiet. Dazu gehören auch die Auftragsdatenverarbeitungsverträge (ADV).

In einem solchen Vertrag sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt, die sich daraus ergeben, dass wir für Sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Erfahren Sie jetzt mehr über ADV-Verträge...

... und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung:

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Wann müssen Sie mit uns einen ADV-Vertrag schließen?

Sie benötigen den ADV-Vertrag, wenn wir für Sie Hosting-Leistungen erbringen (Webhosting, E-Mail-Hosting). Liegt Ihre Website bei einem Drittanbieter und wir erbringen ausschließlich Betreuungsleistungen für Ihre Website, so benötigen Sie den ADV-Vertrag nicht.


Unter folgendem Link erhalten Sie die

► Vorlage zum Download.

Und so geht’s:

Wenn Sie die Auftragsdatenverarbeitung korrekt umsetzen möchten, können Sie sich bei uns Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung herunterladen. Einen solchen Vertrag

  • müssten Sie zweimal ausdrucken
  • jeweils unterschreiben
  • und uns zum Gegenzeichnen zusenden
  • Ein Exemplar erhalten Sie unterschrieben zurück
  • das andere von Ihnen unterschriebene Formular ist für unsere Unterlagen
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