Der Offertenschwindel im Internet

Die Masche

Nichts ist so wichtig, dass es nicht einen Tag warten kann, also nie unter Druck setzen lassen.

Sie erhalten ein Angebot für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis. Das Angebot so aufgemacht wie eine Rechnung, oftmals wird auch Umweltpapier benutzt, um die Optik eines amtlichen Schreibens zu imitieren.

Die Branchenbücher nutzen offiziell klingende Namen wie "Nationales Register" oder "Deutsches Adressverzeichnis", um Behördencharakter vorzutäuschen.

Das Schreiben fordert vordergründig nur dazu auf, die abgedruckte Adresse zu korrigieren, die natürlich absichtlich falsch geschrieben wurde. Im Kleingedruckten stehen dann Kosten, die oft 1.000 Euro übersteigen.

Oft wird noch Eilbedürftigkeit vorgetäuscht, damit ein Mitarbeiter bei der eventuell abwesenden Geschäftsleistung nicht nachfragt, sondern gleich zurückfaxt.

Unwahr ist...

Es handelt sich weder um eine Rechnung, noch ist der Aussteller eine Behörde.

Wahr ist...

Der Eintrag in viele Branchenverzeichnisse kostet nur Geld und bietet dem Unternehmen keinen Mehrwert. Sogar die Gelben Seiten führen bei vielen Unternehmen nur zu Anrufen von Callcentern, Praktikanten oder Bewerbern.

Sinnvoller ist oft eine gute Platzierung bei Suchmaschinen, für die Sie keine monatlichen Gebühren bezahlen müssen.

Zu spät?

Nicht schlimm, Sie müssen nicht zahlen, entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.04.2001; Az.: 4 StR 439/00)

Leitsatz des Gerichts:

Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinn des § 263 I StGB.

Mehr Infos zum Thema Offertenschwindel bei der Polizeiberatung.

Warnen Sie Freunde und Geschäftspartner!

Sie kennen Menschen, die Internet-Seiten betreiben und von dieser Betrugsmasche wissen sollten?